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Teil der Gesamtanlage:
Griedel
Zweigeschossiges, traufständiges Fachwerkwohngebäude; es ist verputzt. Das Fachwerkgefüge ist aber offenbar weitgehend unverändert. Die Proportionen des Gebäudes lassen an eine Entstehungszeit zumindest im 18. Jahrhundert, vielleicht sogar noch im 17. Jahrhundert denken. Aufgrund des unversehrten Erhaltungszustandes und aufgrund der im Straßenbild markanten Lage in einem Knick der Bahnhofstraße ist das Gebäude Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |