Kirchgasse 13, evangelische Pfarrkirche
Evangelische Pfarrkirche, Innenraum von Empore aus, Richtung Chorturm
Gewölbter Chor im Erdgeschoß des Turmes mit Sakramentsnische
Evangelische Pfarrkirche, Kirchenschiff nach Westen
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Wetteraukreis
Butzbach
Griedel
  • Kleine Kirchgasse 13
Ev. Pfarrkirche
Flur: 1
Flurstück: 339

Runder Chorturm vermutlich aus der 2. Hälfte des 14. Jahrhunderts, der ursprünglich auch wehrhafte Aufgaben für die Bewohner Griedels zu erfüllen hatte; der derzeitige Turmhelm geht auf einen Umbau von 1830 zurück. Das historische Langhaus war Anfang des 20. Jahrhunderts so baufällig, daß der Abbruch unausweichlich war. 1911 konnte ein Neubau eingeweiht werden, dessen Entwurf Heinrich Walbe als zuständiger Denkmalpfleger des Großherzogtums Hessen-Darmstadt anfertigte. Mit der Anlage eines Haupt- sowie eines südlichen Seitenschiffes orientierte sich Walbe an den Verhältnissen der abgebrochenen Gebäudeteile, überschritt aber deren Abmessungen. Das neue Seitenschiff ist außen durch zwei Quergiebel akzentuiert. Das Hauptschiff im Innern mit verschaltem hölzernen Tonnengewölbe. Die Zugbalken des Daches werden mittig jeweils einmal von einem Hängepfosten unterstützt. Emporen befinden sich auf der Nord- und Westseite des Hauptschiffes sowie über dem Seitenschiff, auf der Ostseite des Hauptschiffes eine höhergelegene Galerie zur Erschließung der oberen Turmgeschosse. Der ehemalige Altarraum im Erdgeschoß des Turmes mit Kreuzrippengewölbe über Konsolen; wertvollster Ausstattungsgegenstand ist eine spätgotische Sakramentsnische mit dem Wappen der Griedeler Grundherren aus dem Hause Eppstein. Eine spitzbogige Tür führte zu einem nicht mehr vorhandenen Turmanbau auf der Nordseite, der wahrscheinlich als Sakristei diente.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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