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In die Böschung des Hausbergwegs eingefügtes, eingeschossiges Gebäude mit Satteldach, ganz in Bruchstein errichtet. Zusammen mit dem benachbarten Laufbrunnen (Hauptstr. o. Nr.) und der in Sichtweite gelegenen alten Schule (Hauptstraße 7) gehört das Backhaus zu einer Gruppe wichtiger dörflicher Gemeinschaftseinrichtungen. Es stammt vermutlich aus der Zeit Mitte des vergangenen Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |