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Teil der Gesamtanlage:
Hoch-Weisel
Zweigeschossiger Fachwerkbau; auf der nördlichen Giebelseite, die einen Treppenweg zum benachbarten Kirchhof flankiert, die inschriftliche Datierung 1584. In einer weiteren Inschrift auf dieser Seite wird der Schweizer IUSTUS als ausführender Zimmermann beim Rathausbau genannt. Mit seiner östlichen Traufseite beherrscht das Rathaus einen etwas erhöht über der tangierenden Hauptstraße gelegenen angerartigen Vorplatz, der Gerichtsort der Hoch-Weiseler Mark war. Auf die Durchführung des Gerichtes nimmt eine Inschrift über dem Rathausportal der östlichen Traufseite Bezug.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |