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Teil der Gesamtanlage:
Hoch-Weisel
Vierseitige Hofanlage von sehr markanter Lage im Ortskern von Hoch-Weisel; entlang der Rückseite des Hofes, der als Ganzes Teil der denkmalgeschützten Gesamtanlage von Hoch-Weisel ist, führt ein Treppenweg zum Kirchhof. Die Hof-Vorderseite vermittelt zwischen der Hausbergstraße und dem Platz vor dem benachbarten Rathaus. Sie wird dominiert von dem zweigeschossigen Fachwerkwohngebäude, das als einzelnes Kulturdenkmal zu bewerten ist. Das über einem hohen Sockel mit Keller aufgeschlagene Fachwerkgefüge ist verputzt. Zumindest im Äußeren erscheint es ohne Störungen. Seine Entstehungszeit ist vermutlich die Mitte des 18. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |