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Teil der Gesamtanlage:
Maibach
Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude, markant an einem Knickpunkt der Hauptstraße gelegen; auf der zur Straße gelegenen Giebelseite ist das aus der Zeit um 1700 stammende Fachwerk sichtbar. Es ist im Erdgeschoß ausschließlich konstruktiv, im Obergeschoß ist es ausgeschmückt. Besonders augenfällig die Rautennetze in den beiden mittleren Brüstungsgefachen. Im Giebeldreieck ist ein liegender Dachstuhl zu erkennen. Die ursprüngliche Zonierung des im übrigen verkleideten Gebäudes im Innern offenbar erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |