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Teil der Gesamtanlage:
Maibach
Mit all seinen Nebengebäuden erhaltener Hof, seine Grundform ist winkelförmig. Ihm ist eine Unregelmäßigkeit eigen, wie sie auch am Hof Hauptstraße 11 zu beobachten ist. Diese Unregelmäßigkeit ist für die Mittelgebirgsortschaften des Taunus charakteristisch (vgl.auch Bodenrod). Über der Haustür des verputzten zweizonigen Fachwerkwohngebäudes die Inschrift DIESES HAUS HAT ERBAUET/KONRAD PHILIPPI UND SEINE EHFRAU ANNA KATHARINA IM JAHR 1832.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |