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Bemerkenswert einheitliche, winkelförmige Hofanlage am Fuß des Schloßberges von Münster; von der Straße aus ist das zweigeschossige, giebelständige Fachwerkwohngebäude und das seitlich angrenzende überdachte Hoftor sichtbar. Die Inschrift im Sturz der Mannpforte erzählt die Geschichte des Hofes: DIESEN THORBAU WOHNHAUS SCHEUER UND STALL HAT ERBAUEN LASSEN/KONRAD BECKER DER IN MINSTER UND DESSEN EHEFRAU ELISABETHA GEBOHRENE/MAIGERIN IN DEN JAHREN VON 1851 BIS 1854 VERFERDIGT WORDEN ZU HOCHWEISEL/DURCH DEN ZIMMER MEISTER JOHANNES SCHNEIDER.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |