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Teil der Gesamtanlage:
Ostheim
Zweigeschossiger Fachwerkbau, im Erdgeschoß mit Einfahrt vermutlich für einen Spritzenwagen; im Erdgeschoß-Rähm der zur Straße gelegenen Traufseite Datierung 1697 als Teil einer Bauinschrift. Im Ober- und Dachgeschoß ein reiches, ursprüngliches Fachwerkgefüge; die Gefache sind mit Zierstreben und Schmuckrosetten ausgefüllt, die Eckpfosten mit geschnitzten Weinranken verziert. Nachdem das Gebäude längere Zeit ohne Nutzung war, wurde es mittlerweile von einem örtlichen Kelterbetrieb übernommen und wiederhergestellt. Das Erdgeschoß dient bei Bedarf gastwirtschaftlichem Zweck.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |