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Teil der Gesamtanlage:
Ostheim
Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude aus dem 18. Jahrhundert; es besitzt ein schmuckloses Fachwerkgefüge, das am angerartigen östlichen Ende der Hauptstraße trotzdem von bestimmender Wirkung im Ortsbild ist. Der zugehörige Hof ist L-förmig, die Gebäude stammen aber nicht mehr aus der Entstehungszeit des Wohnhauses. Der Hof ist Teil der Gesamtanlage des Ostheimer Ortskerns.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |