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Teil der Gesamtanlage:
Ostheim
Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude der Zeit um 1700; es gehört zu einem dreiseitig umbauten Hof. Im Ortsbild ist das Wohnhaus durch die unmittelbare Nachbarschaft zum nördlich sich anschließenden Kirchhof herausgehoben. Es hat geschichtliche Bedeutung durch die Nutzung als Schule im 18. und 19. Jahrhundert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |