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Teil der Gesamtanlage:
Ostheim
Dreiseitig umbaute Hofanlage; das giebelständige Fachwerkwohngebäude stammt aus dem 18. Jahrhundert, das firstparallele Nebengebäude aus dem 19. Jahrhundert. Die ursprüngliche Scheune ist nicht erhalten. Der Hofraum wird durch ein überdachtes Tor zur Straße hin abgeschlossen. Der Straßenfront des Hofes kommt im Ostheimer Ortsbild besondere Bedeutung zu. Es hat sich in Ostheim zwar das historische Wegenetz erhalten und auch vielfach in der Grundanlage die Bebauungsform der zwei- oder dreiseitigen Höfe. Im Aufriß handelt es sich dabei aber überwiegend um Bauten der jüngeren Vergangenheit. Schulstraße 10 ist eine der wenigen Ausnahmen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |