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Teil der Gesamtanlage:
Pohl-Göns
Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude, das in den Grundzügen der sichtbaren Fachwerkkonstruktion der benachbarten Nr. 3 ähnelt und wie diese um 1700 entstanden ist. Im Detail größerer Reichtum an Schmuckformen wie etwa die geschnitzten Eck- und Bundpfosten im Obergeschoß der zur Straße gelegenen Giebelseite. Denkmalwert auch das seitlich angrenzende Hoftor. Im Sturz seiner Mannpforte die Inschrift DIESES THOR HAT ERBAUEN LASSEN KASPAR MICHEL UND SEINE EHEFRAU ANNA MARIA, SEPTEMBER 1837, WM EULER.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |