Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Teil der Gesamtanlage:
Pohl-Göns
Vierseitig umbaute Hofanlage mit ungewöhnlicher Lage der Scheune auf der Straßenseite; im überdachten Hoftor ist folgende Inschrift zu lesen: DIESES THOR HAUS UND STAL HAT ERBAUT JOHANNES SCHEPP IHM JAHR ANNO 1791, DEN 23. MERZ. Damit ist das Baualter des zweigeschossigen, giebelständigen Fachwerkwohnhauses, des Torbaus und des zur Straße traufständigen ehemaligen Pferdestalls genannt. Die sich an den Stall anschließende Scheune mit quer zur Straße verlaufender Firstrichtung soll laut eines dendrochronologischen Gutachtens 1665/66 errichtet worden sein. Weitere Nebengebäude verschiedener jüngerer Entstehungszeiten vervollständigen das Hofgeviert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
![]() |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
![]() |
Jüdischer Friedhof |
![]() ![]() |
Kleindenkmal, Bildstock |
![]() |
Grenzstein |
![]() |
Keller bzw. unterirdisches Objekt |
![]() |
Baum |