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Teil der Gesamtanlage:
Pohl-Göns
Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude, das zu einer winkelförmigen Hofanlage gehört; der im 17. oder 18. Jahrhundert entstandene Bau ist verputzt und schlecht unterhalten. Das ursprüngliche Gefüge scheint aber ungestört erhalten zu sein. Schräg gegenüber dem Kirchhof und in Nachbarschaft zu Rathaus, Schule und Pfarrhaus gelegen, hat dieses Bauernhaus eine herausgehobene Lage im Pohl-Gönser Ortsbild.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |