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Fachwerkbau, giebelständig zur Straße, in wichtiger Lage im Straßenbild. Zeitweise verputzt, heute fachwerksichtig mit verschiefertem Giebel. Anhand des Gefüges, der Proportionen und der Fensterteilung als Fachwerkbau zumindest des frühen 18. Jhs., vielleicht noch des 17. Jhs., zu identifizieren. Kulturdenkmal wegen seiner baukünstlerischen und städtebaulichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |