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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Fachwerkbau des frühen 17. Jhs. von außergewöhnlicher Bedeutung. Geometrischer, alle Geschosse durchlaufender Wilder Mann mit geschweiften Kopfbändern, Klötzchenfries, im Giebeldreieck Sonnenmotiv. Gewölbter Keller. Die Inschrift, die sich an der Traufseite befand, mit Baudatum 1616 jetzt am Anbau des 19. Jhs. Kulturdenkmal aus baukünstlerischen, wissenschaftlichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |