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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Großes, prominentes Fachwerkhaus, das innerhalb des Straßenbildes stark dominiert. Die Eckständer mit Wasserschlag abgefaßt bzw. im Obergeschoß mit geschupptem Säulchen. Kopfbänder mit Voluten und Blattornamenten. Geschweifte Streben. Teilweise erneuert. Wetterschutz über der zweiläufigen Freitreppe, 19. Jh. Erbaut im letzten Viertel des 17. Jhs. Dahinter zugehörig Scheune und Stallanbau, weniger bedeutend. Das Wohnhaus ist Kulturdenkmal wegen seiner künstlerischen und städtebaulichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |