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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Hofreite in wichtiger Lage am Beginn der Gesamtanlage als Blickpunkt. Das Wohnhaus noch ungestört bis auf den hinteren Bereich; in schönem Fachwerk aus dem Beginn des 18. Jhs. mit Krüppelwalm, verschalter Balkenlage und reizvollem Baldachin aus dem späten 19. Jh. über der Freitreppe. Kulturdenkmal ans städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |