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Teil der Gesamtanlage:
Ebersgöns
Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude mit seitlich ergänztem Torhaus; eine Inschrift im Sturz der Mannpforte des Torhauses nennt die Bauherren BERNHARD HARTMANNSEN UND SEINE EHEFRAU ANNA DORODEA, die Initialen IR des Werkmeisters und das Baudatum 1810. Im Geschoss über der Tordurchfahrt ist ein zu dieser Entstehungszeit im Widerspruch stehendes barockes Fachwerkgefüge sichtbar. Das ältere Fachwerkwohngebäude ist verputzt, es ist wahrscheinlich in der Zeit um 1700 entstanden. Die gesamte Hofanlage war ursprünglich zunächst L-förmig und wurde durch das Torhaus U-förmig ergänzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |