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Teil der Gesamtanlage:
Ebersgöns
Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude vermutlich noch des 17. Jhs. mit jüngerer Erweiterung, die die Hofeinfahrt überbaute. In unmittelbarer Nachbarschaft zur Dorflinde im Dorfbild von markanter Lage. Bemerkenswert an dem im 2. Obergeschoss und im Giebeldreieck sichtbaren Fachwerkgefüge des giebelständigen Kernbaus ist die kräftige Vorkragung des Stichgebälks über dem 2. Obergeschoss. Die V-förmig zueinander geneigten Streben ebenfalls im 2. Obergeschoss führen die Bautraditionen des 16. Jhs. fort.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |