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Teil der Gesamtanlage:
Ebersgöns
Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude, Teil einer winkelförmigen Hofanlage mit überdachtem Hoftor; die vordere Zone des Wohnhauses mit hoch gelegenem Keller. Der Bruchsteinsockel und das 1. Fachwerkobergeschoss sind verputzt. Darüber ist ein Zierfachwerk der Zeit um 1700 sichtbar. Neben dem reichen Strebenwerk fallen besonders die beiden geschmückten Brüstungsgefache im 2. Obergeschoss der Giebelseite auf.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |