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Teil der Gesamtanlage:
Ebersgöns
Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude mit seitlich angrenzendem überdachten Hoftor; der zugehörige Hof durch Scheunenabbruch leider nicht in seiner alten Form erhalten. Das Wohngebäude wieder mit einem hoch gelegenem Keller zur Straßenseite, wie er auch bei Hauptstraße 38 und 39 anzutreffen war. Das Fachwerkgefüge der Giebelseite ist verputzt oder mit Platten verkleidet. Das 2. Obergeschoss der nördlichen Traufwand zeigt das Fachwerk, wie es vermutlich auch auf der Giebelseite unter Putz und Verkleidung erhalten ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |