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Teil der Gesamtanlage:
Pohl-Göns
Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude aus der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts, das durch einen Knick in der Bauflucht der Pfarrgasse eine markante Lage im Ortsbild erhält. Das seitlich angrenzende Torhaus wurde 1923 ergänzt und ersetzte ein überdachtes Hoftor vom Anfang des 19. Jahrhunderts. Vom Fachwerkgefüge des Wohnhauses sind die Schmuckformen in den Brüstungsgefachen des 1. Obergeschosses bemerkenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |