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Angelegt bereits in der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts oberhalb des Ortes im Wald auf einer Fläche von 8,62 ar, galt bis 1877 als Verbandsfriedhof der jüdischen Gemeinden Düdelsheim, Glauberg (mit Stockheim) und Rohrbach. 48 Sandsteingrabsteine erhalten, teilweise mit Giebel- oder Halbrundbekrönung, aus der Zeit von 1713 bis 1876.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |