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Die große, etwa 6 ar umfassende Anlage mit Holzzauneinfriedung liegt mitten im Wald im nördlichen Randgebiet Ranstadts. Auf dem Areal sind 28 Grabsteine unterschiedlicher Qualität erhalten, dazu gehören Sandsteinstelen, Sandsteingrabsteine mit Giebel- oder Halbrundbekrönung sowie Grabsteine aus schwarzem Granit, beschriftet meist in hebräisch und deutsch. Einige sind der Familien Hess und Kahn zuzuweisen. Die Lage am Ortsrand und die Größe lassen darauf schließen, dass zu der Zeit auch die Juden aus umliegenden Dörfern dort bestattet wurden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |