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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Kleinformatiges Fachwerkgebäude in traufständiger Ausrichtung mit zum Teil gebogenen 3/4-Streben in einfacher Verriegelung im Obergeschoss. Ebenso wie das benachbarte Haus stammt der Bau aus der Mitte des 18. Jhs. und beherbergt im hinteren Bereich einen Wirtschaftstrakt. Als typisch kleinbäuerliches Anwesen in der Stadt ist das Gebäude aus sozialgeschichtlichen und städtebaulichen Aspekten schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |