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An der westlichen Gemarkungsgrenze liegt am linken Nidda-Ufer das Dottenfelder Hofgut. Es soll vom Zeitpunkt der Stiftung des Klosters Ilbenstadt 1123 bis zur Säkularisation 1803 im Besitz des Klosters gewesen sein, nach der Aufhebung der geistlichen Besitztümer folgten häufige Eigentümerwechsel. Die erhaltene Baulichkeiten sind auf vier Seiten um einen gestreckten Hof angeordnet. Dominierend auf der östlichen Schmalseite des Hofes das zweigeschossige, massive ehemalige Herrenhaus mit Krüppelwalmdach. Auf seiner Hofseite ist neben einem Ilbenstädter Abtswappen die inschriftliche Datierung 1707 zu sehen. Von den Wirtschaftsgebäuden auf den übrigen Seiten des Hofes sind die im Süden zu Wohnzwecken umgenutzt. Wichtiger Bestandteil des denkmalgeschützten Anwesens ist ein nördlich des ehemaligen Herrenhauses gelegener Garten, der von einer Bruchsteinmauer eingefriedet ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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