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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage II
Über einer Parzellenecke erhebt sich jeweils ein Mehrfamilienhaus, das im Rahmen des Siedlungsbaues der Fa. Fröhlich und Wolff während des Ersten Weltkrieges entstand. In den Rang eines Kulturdenkmals erhebt es vor allem die Grundrissdisposition. Die rechtwinklig zueinander angeordneten Gebäudeteile sondern durch ihre age über einer Ecksituation eine quadratische Parzelle aus. Der Zugang in das Haus ist von einem in den Winkel verspannten Eingang möglich. Über dem Eingang schiebt sich ein achtseitiger Turmstumpf mit abschließendem Pyramidendach zwischen die aneinander stoßenden Satteldächer. Auf Grund dieser selten anzutreffenden architektonischen Lösung sind beide Häuser Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |