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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Städtebaulich wichtiges Fachwerkgebäude am Beginn des Straßenzuges mit einem Fachwerkverband aus dem Anfang des 19. Jhs.: an den Eck- und Bundständern 3/4-Streben mit Brust- und Sturzriegeln, identische Fachwerkkonfiguration im Zwerchhaus. Zeittypisch ist auch das abschließende Mansarddach. Das in einer neuen Inschrift angezeigte Baudatum 1712 bezieht sich auf ein untergegangenes Gebäude.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |