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Die Gesamtanlage umgrenzt nahezu den gesamten historischen Ortskern in zwei städtebaulichen Schwerpunkten.
Zum einen ist die Bebauung entlang der Talstraße, des Kirchberges, sowie die inselartig angelegten Parzellen diesseits und jenseits der Joggelistraße als siedlerische Einheit zusammenzufassen. Der östliche Abschnitt der Gesamtanlage wird durch eine dichte Bebauung historischer Wirtschaftsgebäude geprägt, die kaum noch genutzt werden. Besonders erwähnenswert sind die Höfe Dohlsbachstraße 1 und Talstraße 2. Daran anschließend folgt eine dichte, in unmittelbarer Nähe der Kirche angesiedelte Reihung kleinmaßstäblicher Hofanlagen, die die stattlichen Gebäude hinter der Kirche aus der Mitte des 18. Jhs. einfassen. Entlang der Joggelistraße erstreckt sich eine dichte Ansammlung kleinerer Hofreiten, deren zumeist stark entstellte historische Bausubstanz in das Ende des 18. Jhs. zu datieren ist.
Der andere Schwerpunkt der Gesamtanlage erstreckt sich entlang der Hauptstraße und der Lehmkaute und fasst damit diejenigen Gebäude zusammen, die das Ortsbild Orferodes maßgeblich prägen. Das Ensemble umgrenzt im Verlauf der nördlichen Seite des Straßenzuges eine kaum gestörte Abfolge von Hakenhöfen, deren giebelständig erschlossene Wohnhäuser aus der Mitte des 18. Jhs. in ihrer imposanten Größe, der reich durchgebildeten Fachwerkkonfiguration und großzügig verwendetem Zierat die Wohnbauten der ansässigen Oberschicht repräsentieren. Hier lebten die Fuhrleute, die in Sooden gewonnenes Salz vornehmlich in die Rhein- und Moselregion brachten. Von dem Umfang des damaligen Transportwesens zeugen die erhaltenen Lagerkeller der Wohn- und Wirtschaftsgebäude. Der hintere Bereich der Parzellen wird in der Regel von einer parallel zum Straßenverlauf errichteten Scheune abgeschlossen, so dass der nördliche Ortsrand Orferodes von einem Gürtel dicht stehender Wirtschaftsgebäude begrenzt wird.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |