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Werra-Meißner-Kreis
Großalmerode
Rommerode
  • Gesamtanlage II

Im nordöstlichen Bereich der Ortslage befinden sich die Fabrikanlagen der Vereinigten Großalmeröder Thonwerke. Den eigentlichen Produktionsstätten ist eine Arbeitersiedlung angeschlossen, die nach einheitlichem Plan hier zu Beginn des 20. Jhs. errichtet wurde:

Bei den Gebäuden „An der Bahn" handelt es sich um fünf eingeschossige, mit einem Kniestock versehene Doppelhäuser, die sich in dichter Reihung aneinander fügen. Die Häuser aus Backsteinmauerwerk werden von einem Satteldach abgeschlossen. An der den Gleisen zugewandten Seiten sind die Hausfassaden von Mittel- bzw. Seitengiebeln akzentuiert.

„An den Eichen" reihen sich insgesamt fünf Doppelhäuser aneinander, die eine ähnliche Struktur wie die Gebäude „An der Bahn" kennzeichnet. Auch sie sind traufständig erschlossen, Baumaterial ist Backsteinmauerwerk, abgeschlossen werden die Häuser von einem Satteldach. Gegenüber jeder Wohneinheit erhebt sich ein kleines Wirtschaftsgebäude.

„In der Struth" befinden sich drei von ehemals sechs Mehrfamilienhäusern. Es sind dies zweigeschossige Gebäude über einer ausgeprägten Kellerzone mit abschließendem Kniestock und flach geneigtem Satteldach. Die Wände werden von Fenstern mit Segmentbogenschluss und backsteinverblendeten Gewänden geöffnet. Blenden zieren auch die Ecklisenen und die geschosstrennenden Gesimse.

Wenig abgesetzt von den Häusern erhebt sich ein zweigeschossiger Massivbau, vermutlich eine ehemalige Schule. Gegenüber, Großalmeröder Straße 31 -37, befinden sich zwei große Mehrfamilienhäuser mit giebelständigen Eckkompartimenten, die durch einen traufständigen Wohnbereich miteinander verbunden werden. Die Giebelfelder werden durch Fachwerkblenden hervorgehoben. Die Dachhaut der Häuser, die um 1915 erbaut wurden, besteht aus glasierten Ziegeln.

Mit in die Gesamtanlage einbezogen wurde das Verwaltungsgebäude, Großalmeröder Straße 20, das auch als Kulturdenkmal angesprochen wird. Die beschriebene Siedlung ist Bestandteil einer typischen Industrielandschaft des späten 19. Jhs. und daher aus sozialgeschichtlichen Aspekten schützenswert.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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