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Werra-Meißner-Kreis
Eschwege
Niddawitzhausen
  • Gesamtanlage
Gesamtanlage Niddawitzhausen

Die Gesamtanlage erstreckt sich über die Straßen Am Petersbach, Am Rain und Bei der Kirche.

Der erstmals 1073 schriftlich erwähnte Ort aus der Urkunde vom Edler Sigebodo von Hone an die Abtei Hersfeld hat eine Geschichte, die bis in die vorchristliche Zeit geht, wie Ausgrabungen beweisen. Im 11. Jh. verfügte das bei Hersfeld gelegene Kloster Petersberg über Liegenschaften und Rechte in „Eltwinshusen" und „Nidiwitzhusen" die über Jahrhunderte hinweg in beiden Orten nachweisbar sind. Die Namen Petersbach und Petersborn oberhalb von Niddawitzhausen, erinnern heute noch daran. Auch in diesen beiden Dörfern hatten die Grafen von Bilstein im 13. Jh. Besitzungen. Hermann Diede und dessen Nachfahren behalten diese bilsteinischen, später hessisch-landgräflichen Lehen, bis die Familie von Diede zum Fürstenstein 1807 erlischt. Für die Ansiedlung des Dorfes ist die geschützte Lage und die Quelle oberhalb des Dorfes ausschlaggebend gewesen, zumal das Zechsteingebiet keine große Feuchtigkeit aufzuweisen hat. Noch 1748 hatte das Dorf keinen Ziehbrunnen. Bemerkenswert ist die repräsentativ gelegene Kirche aus dem frühen 16. Jh. Im Inneren ist eine dreiseitige wertvolle Empore mit Renaissance-Schnitzerei. Laut Datierung von 1621 und 1707. Die Kirche mit einem Erweiterungsbau von 1887 verdeutlicht die Entwicklung der Kirchenerweiterung in der Industriealisierungszeit. Der historische Dorfkern ist geprägt durch den Schulbau des späten 19. Jh. und den dort großzügig angelegten Hofanlagen aus dem 17. und 18. Jh. Durch den Eisenbahnbau um 1880 bekam das Dorf großen Zuwachs. Die gut erhaltenen Hofanlagen und der erhaltene Dorfkern verleihen dem Ort geschichtliche Bedeutung. Der Ortskern ist deshalb als eine Gesamtanlage anzusehen.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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