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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Niddawitzhausen
Winkelhofanlage mit einem ungestörten zweigeschossigen Fachwerkwohnhaus in umlaufender Rähmbauweise und leichten Geschossüberständen aus der zweiten Hälfte des 18. Jh. Das Wohnhaus (Einhaus) hat einen jüngeren Anbau und eine traufständige zweigeschossige Fachwerkscheune mit einem giebelständigen Stallanbau des 20. Jh.
Das sehr lebhafte Fachwerk des Wohnhauses mit originalen Fenstern und Türen sowie Stipputzresten ist mit Mannfiguren der jüngeren Form an den Eckständern und thüringischem Leitermotiv gestaltet. Der kräftige Schwellenkranz ist profiliert und mit genasten Schiffskehlen geziert. Die Inschrift ist nicht leserlich. Die Hofanlage ist mit einfachem, reizvollen, schmiedeeisernen Zaun umgeben. Sie ist Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher, künstlerischer und städtebaulicher Bedeutung. Als ortsbildprägende Hofanlage bildet sie mit der gegenüberliegenden ehemaligen Schule und dem daneben angeordneten Hof Am Rain 1 ein reizvolles Ensemble.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |