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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Niddawitzhausen
Zweigeschossiges giebelständiges Fachwerkwohnhaus in traufständiger Rähmbauweise und einfachem konstruktiven Fachwerkgefüge des frühen 19. Jh. Traufseitig ist neben dem Wohnhaus eine Scheune mit großem Scheunentor und massivem Stallteil mit Segmentbögen über Fenster und Türen angeordnet. Wohnhaus und Scheune sind Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher Bedeutung. Störend wirken die zu breiten Fenster im Wohnhaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |