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L-förmige Hofanlage mit giebelständigem Wohnhaus des 19. Jh. Es ist zweigeschossig mit traufseitigem Rähm und hat Geschossüberstand. Das Gebäude ist mit Eternitplatten verkleidet, es lässt aber wertvolles Fachwerk vermuten.
Traufseitige Scheune mit großem Scheunentor und zum Teil massiv errichtetem Stall. Die Hofanlage ist Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |