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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Niddawitzhausen
Kleines traufständiges eingeschossiges Arbeiterhäuschen auf hoch liegendem Kellergeschoss am historischen Ortsende. Einfaches konstruktives Fachwerk mit geschosshoher Verstrebung des frühen 20. Jh. mit giebelständiger Brandmauer. Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung als schlichtes kleines Arbeiterhäuschen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |