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Der hart an die Straße grenzende Streckhof besteht aus einem schmucklosen Fachwerkgerüst, das sich im Kernbau aus 3/4-Streben mit einfachem Riegel zusammenfügt. Bauzeit um 1800. Im linken Bereich ist ein jüngerer Teil angeschlossen, kenntlich an den die Gefache einnehmenden Stockwerkstreben. Die rechts angeschlossene Scheune im Untergeschoss massiv, Obergeschoss mit konstruktivem Fachwerk.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |