Burg Reichenbach Ruine
Burg Reichenbach Ruine
Burg Reichenbach Ruine
Burg Reichenbach Ruine
Burg Reichenbach Ruine - Blick vom Turm -
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Werra-Meißner-Kreis
Hessisch Lichtenau
Hopfelde
  • Am Schlosse
ehem. Burg Reichenbach
Flur: 9
Flurstück: 6/3

530 m üb. NN erhebt sich an der Grenze zur Gemarkung Reichenbach der bauliche Rest der ehemaligen Burg der Grafen von Ziegenhain. (Siehe die Ortsgeschichte Hessisch Lichtenau/Reichenbach, S. 459) Diese Nebenlinie der Ziegenhainer, die sich wenig abseits der Lichtenauer Hochfläche angesiedelt hatte, ist 1133 als Grafengeschlecht von Reichenbach quellenkundlich benennbar. Von 1225 bis 1233 war die Burg Reichenbach im Besitz der Thüringischen Landgrafen, nach Beendigung des hessisch-thüringischen Erbfolgekrieges 1264 ist die strategisch bedeutende Anlage über der Fulda-Werra-Wasserscheide hessisch. Bis 1490 war hier der Sitz des gleichnamigen Amtes angesiedelt, danach war die Verwaltung im heutigen Hessisch Lichtenau ansässig. Mit dieser Übersiedlung verblasste die Bedeutung der Burg Reichenbach, die von nun an den hessischen Landgrafen hin und wieder als Jagdschloss diente, bis sie schließlich in der Mitte des 16. Jhs. geschleift wurde und in der Folgezeit als Steinbruch diente. Einen Eindruck von der noch unversehrten Burganlage des 15. Jhs. vermittelt ein Stich des Daniel Meister aus dessen THESAURUS PHILOPOLITICUS, der um 1648 erschien. Das Blatt zeigt im Hintergrund eine durch Wall und Graben gesicherte Anlage mit einem im Inneren der Burg befindlichen Bergfried sowie einer seitlich angelegten, weit vorkragenden Bastion. Diese ist vermutlich identisch mit dem Südturm, der am 21. März 1821 einstürzte. Zu Ende des 19. Jhs. drohte dem kleineren Nordturm ein ähnliches Schicksal. Eine private Initiative, die eine Renovierung in den Jahren 1899 bis 1901 vornahm, bewahrte den Turm vor dem Verfall. Weitere Ausbesserungen waren in den Jahren 1934, 1949, 1958 und 1966 erforderlich, um den historischen Bestand zu sichern. Im Jahr 1980 wurde der Turm noch einmal von Grund auf saniert, so dass er heute der Öffentlichkeit als Aussichtspunkt zur Verfügung steht.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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