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Einen unübersehbaren Blickpunkt setzt der über einer Ecksituation gelagerte Streckhof am östlichen Ortsausgang. Dieser, eine Art Torfunktion ausübende Bau verfügt über eine Fachwerkkonfiguration auf hohem Sockel mit Stockwerkstreben in den Eckgefachen. Das Haus aus der Mitte des 19. Jhs. ist auf Grund seiner exponierten Lage trotz erheblicher baulicher Veränderungen aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |