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In einer Straßenkurve gelegenes zweigeschossiges Wohnhaus einer ehemaligen Mühle mit einer regelmäßig abgearbeiteten Fachwerkkonfiguration, deren Zuschnitt eine Datierung in das späte 18. Jh. zulässt. Besonders markant sind die weit ausgreifenden K-Streben an den Eck- und Bundständern beider Geschosse. Die gebogenen 3/4-Streben am linksseitigen Eckständer gehören vermutlich einer früheren Bauphase an und wurden später wiederverwendet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |