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Kleinformatiges, giebelständig orientiertes Fachwerkwohnhaus in ortstypischer Abzimmerung, die sich aus K-Streben an den Eckständern in beiden Geschossen zusammenfügt. Die Datierung ist daher zu Ende des 18. Jhs. anzusiedeln. Die Bundständer werden von konvergierenden Fußstreben im Brüstungsbereich verfestigt. Bemerkenswert ist der grob geschichtete Sockel mit entsprechend aufgewölbten Grundschwellen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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