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Historisches Tagelöhnerhaus aus dem Beginn des 19. Jhs. mit ortsüblicher Fachwerkkonfiguration, die aus K-Streben an den Eck- und Bundständern besteht. Im Untergeschoss zum Teil erneuertes Fachwerkgerüst. Abgeschlossen wird das Haus von einem Krüppelwalmdach. Als bescheidenes Schmuckmotiv sind den Eckständern Rundstäbe mit schließenden Voluten eingelegt. Benachbart ist ein schützenswertes Backhaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |