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Am Abzweig zur Bachstraße erhebt sich eine ortsbildprägende, hakenförmig erschlossene Hofanlage. Das giebelständige Wohnhaus weist mit seinem asymmetrisch angeordneten Fachwerkgefüge auf eine bewegte Bauzeit. Zu den ältesten Teilen gehört die giebelseitig angeordnete K-Strebe, die in die Mitte des 18. Jhs. zu datieren ist. Im hinteren Bereich des Hauses folgen Anbauten aus dem 19. Jh. Aus dieser Bauzeit stammt die rechtwinklig abgeführte Scheune ebenso wie das benachbarte Backhaus. Neben den erwähnten Baulichkeiten ist die steinerne Einfriedung des Grundstückes schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |