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Giebelständiges Wohnhaus in zwei Geschossen mit einer Abzimmerung aus K-Streben im Untergeschoss, Obergeschoss mit einfach verriegelten 3/4-Streben. Besonders auffällig sind die hoch aufsteigenden Stockwerke sowie das abschließende Mansarddach. Angeschlossen ist dem Wohnhaus ein Wirtschaftstrakt, ebenfalls mit einem Mansarddach versehen. Auf Grund der außergewöhnlichen Erscheinungsform kommt dem Gebäude der Status eines Kulturdenkmals zugute.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |