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Gegenüber der Synagoge befindet sich das Wohnhaus einer ehemaligen Hofanlage, das im Jahr 1853 in den Besitz der israelitischen Gemeinde überging und seitdem als Schule und als Lehrerwohnung diente. Vermutlich befand sich in dem Gebäude auch das für den jüdischen Ritus obligatorische Bad. Das Haus verfügt mit seinem Fachwerkgerüst aus 3/4-Streben mit einfachem Riegel eine typische Fachwerkkonfiguration des frühen 19. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Baum |