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Fachwerkwohnhaus mit einer an der Traufseite einsichtigen Fachwerkkonstruktion. Diese setzt sich aus K-Streben an den Eckständern und konvergierenden Fußstreben an den Bundständern zusammen, so dass eine Datierung in das späte 18. Jh. möglich ist. Angeschlossen ist ein Stall in massivem Mauerwerk und aufsitzendem Futterboden. Abgeschlossen wird die Parzelle von einer Scheune mit schlichtem Fachwerkgerüst über einfach steinernem Sockel. Die Giebel- und Rückseite des Hauses sind mit Blechplatten behängt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |