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Bestandteile:
Am Bach 2, 4 (KD) Am Platz 1 (KD), 2, 3, An der Kirche 1, 2 (KD), 3 teilweise, o.Nr. (KD), Bergstraße 2, 3, 4, 5 (KD), 7, 8 (KD), 9, 11 (KD), 13, o.Nr. (KD), Neuenröder Straße 14, 15 (KD), 16 (KD), 17
Begründung: Die Gesamtanlage umschließt die historische Bausubstanz im Verlauf der Bergstraße, den Bereich um den Kirchplatz und reicht nach Westen bis zum Rand der historischen Bebauung des Ortskerns. Den Auftakt setzt im Osten der umfriedete Anger, darauf folgt eine dichte Bebauung von Hofanlagen mit giebelständigen Wohnhäusern. Einen beeindruckenden Merkpunkt innerhalb der Ortsstruktur bildet die Kirche mit den sie eng umlagernden Häusern. Nach Westen entwickelt sich die Gesamtanlage entlang der straßenseitigen Einfriedung der Gutsanlage und der gegenüberliegenden stattlichen Hofanlage des 19. Jahrhunderts bis zu den erhaltenen historischen Gebäuden in der Straße Am Bach. Der beschriebene Ortsbereich ist als Gesamtanlage Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |