An der Kirche o. Nr. - Kirche - Taufstein -
An der Kirche o. Nr. - Kirchhof
An der Kirche o. Nr. - Kirchhof - Grabstein -
An der Kirche o. Nr. - Kirche - Epitaph -
An der Kirche o. Nr. - Kirche - Orgel -
An der Kirche o. Nr. - Kirche - Innenraum -
An der Kirche o. Nr. - Kirche - Epitaph -
An der Kirche o. Nr. - Kirche
An der Kirche o. Nr. - Kirche - Grabplatte -
An der Kirche o. Nr. - Kirche - Epitaph -
An der Kirche o. Nr. - Kirche - Totenkästen -
An der Kirche o. Nr. - Kirche - Totenkästen und unterer Abschluß des Epitaphs -
An der Kirche o. Nr. - Kirche - Innenraum -
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Werra-Meißner-Kreis
Neu-Eichenberg
Berge
  • Im Dorfe
Ev. Kirche
Flur: 4
Flurstück: 19/1

Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Berge

An erhöhter Stelle befindet sich die evangelische Pfarrkirche, eine ehemals wehrhafte Anlage mit einem querrechteckigen Westturm, dessen ursprüngliches Untergeschoss von mächtigen Strebepfeilern gestützt wird. Das durch eine Baunaht deutlich abgesetzte Obergeschoss zeugt von einem Umbau des späten 16. Jhs. Den Initiator dieses Umbaues bezeugt ein unterhalb des Kaffgesimses vermauerter Stein mit der Inschrift: „Georgio Jordano Pastore". Dem Turm angeschlossen folgt ein beachtlicher Baukubus aus Bruchsteinmauerwerk, der im Inneren einen schlichten Saal beherbergt. Das Schiff, das bis zum 16. Jh. mehreren Umbauten unterworfen war, wurde in dieser Zeit im südlichen Bereich verbreitert und nach Osten verlängert. Zeugnis dieser Umbauten sind einige zum Teil stark abgeriebene Inschrifttafeln, vermauerte Masken sowie ein am Außenbau verwendeter Schlussstein eines abgebrochenen Gewölbes mit erkennbaren Rippenansätzen. Die Fachwerkkonstruktion des Dachstuhles ist in einer typischen Anordnung abgezimmert. Sie ist an der östlichen Giebelseite einsichtig, wo die Firstständer von Mannfiguren mit überblatteten Kopf- und Fußstreben versteift werden. An der Unterkante der Schwelle und den Füllhölzern befinden sich eingelegte Schiffskehlen mit Rundstäben. In einen spätgotischen Bauabschnitt verweist hingegen das spitzbogig geschlossene Eingangsportal der Südseite mit der benachbarten Figurennische, beides stammt wohl aus dem 15. Jh.

Das heutige Erscheinungsbild des Schiffes prägen die hohen Rechteckfenster mit rundbogigem Abschluss, die im Jahr 1828 in die Bruchsteinmauer eingefügt wurden.

Der Innenraum besticht in seinem schlichten Aufbau vor allem durch die erhaltene Ausstattung. Der Saal ist ein einfacher Kastenraum mit einer schließenden Flachdecke, die von einem in der Längsachse verlaufenden Unterzug über steinernem Rundpfeiler getragen wird. Den westlichen Raumabschnitt besetzt eine Empore.

Als eines der bedeutenden Ausstattungsstücke der Kirche ist das groß bemessene Taufbecken in ungewöhnlicher Kelchform aus Sandstein aufzulisten, das vermutlich zum ursprünglichen Inventar des Gotteshauses gehörte.

Jünger ist das Epitaph der Familie von Bischoffshausen an der Nordwand, das aus dem Ende des 16. Jhs. stammt. Die Mittelszene, eine Kreuzigung mit den als Stiftern dargestellten Mitgliedern der Familie, ist in einem annähernd quadratischen Relief angesiedelt, das von Säulen gerahmt und von einem verkröpften Architrav abgeschlossen wird. Im Giebelfeld befinden sich Tugenddarstellungen, dazwischen die Heilige Dreifaltigkeit; bekrönt wird das Epitaph von einem posaunenden, das Jüngste Gericht ankündigenden Engel. Besonders markant ist die topografisch genaue Darstellung einer hinterlegten Gebirgslandschaft sowie eines dort angesiedelten Ortes, dessen Weichbild von einer Kirche mit Doppelturmfassade beherrscht wird.

Neben dem Epitaph der Familie von Bischoffshausen befindet sich eine gusseiserne Grabplatte des Oberforst- und Hofmeisters Friedrich Wilhelm von Gaugraben. Die Platte aus dem Jahr 1715 trägt folgende Inschrift:

ANNO 1715 DEN 13 MART IST DER HOCH WOL GE BOHRNE FRIEDERICH WILHELM V. GAVGREBEN HOCH BE STELLT GEWESENER HOCH FVRSTLICHER WALDECKICHER OBERIAGER FORST VND HOFMEISTER SEELIG IM HERRN ENTSCHLAFEN SEINES ALTERS 69 IAHR 10 MONAT 13 DAGE

Vor der Kirche befinden sich mehrere Grabsteine: eine Stele aus dem Jahr 1787, eine datierte Grabplatte aus dem Jahr 1784 sowie eine weitere Grabplatte aus dem Ende des 18. Jhs. Die steinerne Einfriedung wurde in das schützenswerte Ensemble einbezogen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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