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Giebelständiges Wohnhaus mit einem erhaltenen Fachwerkgerüst aus der zweiten Hälfte des 17. Jhs., das im vorderen Bereich des Baues angesiedelt ist. Besonders interessant sind die gebogenen 3/4-Streben, die von angezapften Kopfbändern gesichert werden. Das Gefach über der Tür wird von einem Andreaskreuz gefüllt. An der Unterkante der Schwelle findet sich eine doppelte Abfasung. Im hinteren Bereich des Hauses schließt ein Anbau des frühen 19. Jhs. an.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |